Kanu - Schalles

Nidda erkunden im Kanadier
Kanu-Schalles unterwegs Annette Altrhein
Annette am Steindamm1 Jogi Rhein bei Bacharach

Verhaltensregeln des natur- und landschafsverträglichen Kanufahrens auf der Nidda und die Bestimmungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung des LSG „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main

1. Abgesehen von den vorgesehenen Ein- und Ausstiegsstellen Harheim / Brücke + Bonames Alter Flugplatz / Fußgängerbrücke ist ein Ausstieg oder eine Rast am Ufer während der Fahrt nicht zulässig.
Die Nutzung von anderen Uferbereichen zum Aus- oder Einstieg ist nur im Notfall zulässig.

 2. Während der Befahrung der Nidda ist eine Berührung von Gewässerrandbereichen und das Auflaufen auf Kiesbänke durch hinreichende Abstandswahrung zu vermeiden.

3. Das Kanufahren im Bonameser Altarm und im Nidda-Altwasser bei Bonames ist wegen Störempfindlichkeit dieser Gewässer und Gefahren durch Biberschäden nicht zulässig.

4. An den Ein- und Ausstiegsstellen und während der Fahrt ist die Störung empfindlicher Tiere und des Naturgenusses anderer Erholungssuchender insbesondere durch Lärm (z.B. durch Abspielen von Musik und sonstiges Lärmen) zu vermeiden.

5. Das Grillen/Feueranzünden und Baden entlang der Kanustrecke einschließlich der Ein- und Ausstiegstellen sowie der Betrieb von Luftfahrzeugen wie z.B. Drohnen durch die Kanubenutzer ist nicht zulässig.

6. Die Nutzung von Kraftfahrzeugen innerhalb des LSG "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“ darf nur auf befestigten Straßen und Wegen, die für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen zugelassen sind, oder auf sonstigen für das Parken zugelassenen Flächen stattfinden.

Der Mindestpegel Bad Vilbel beträgt von August bis Ende Oktober
 65 cm. Den aktuellen Pegel sehen sie hier:
https://www.hnd.bayern.de/pegel/unterer_main/bad-vilbel-24807006/tabelle?methode=wasserstand&

Der Altarm Bonames sowie der Abschnitt am renaturierten Wehr bei Höchst ist per Allgemeinverfügung vom 09.05.23 ganzjährig für Boote aller Art ab sofort ganzjährig gesperrt.
Amtsblatt Stadt Frankfurt 2023 Nr. 19 Seite 634 - 643